Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Vermietung der Gästewohnung 

 

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag geschlossen ist.
  3. Der Gastgeber (Hotelier, Pensionsinhaber, etc.) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
  5. a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers (bzw. Wohnung) hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gästewohnung Willy

 

  1. Der Vertrag gilt nur, wenn die Buchung bzw. Reservierung vom genannten Gastgeber bestätigt wurde.
    Ist der Buchungszeitraum zu kurzfristig um noch eine Bestätigung senden zu können, gilt die Buchung nach telefonischer Vereinbarung. Mit der Anzahlung akzeptiert und berücksichtigt der Vertragspartner die vom Gastgeber Trawny erstellten Geschäftsbedingungen.
  2. Stornierung: Bei Absagen bzw. nicht Inanspruchnahme von vertragsgemäß gebuchten Zimmern (bzw. Wohnungen oder Appartements), welche nicht oder nur teilweise wiederbelegt werden können, erfolgt die Berechnung der Ausfalltage ab dem 7. Tag vor Anreisetermin mit 100% des betreffenden Übernachtungspreises. Bei Vertragsrücktritt bis zu 14 Tage vor dem Anreisetermin erfolgt die Stornierung kostenfrei. Zwischen 7 und 14 Tage vor Anreisetermin wird bei Stornierung eine Gebühr von 50% des Reisepreises erhoben. 
  3. Zahlungsbedingungen: 30 % des gesamten Betrages ist nach Vertragsabschluss (Anfrage vom Gast, darauf Angebot des Gastgebers, Gast nimmt an und Gastgeber bestätigt), die restlichen 70 % sind bis 7 Tage vor Anreise auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen (oder nach Vereinbarung) ist der fällige Betrag, vor Ort und am Anreisetag in Bargeld zu entrichten. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. 
  4. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Zuwegung) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. 
    Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. 
    Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. 
    Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienobjektes beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. 
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuellen Schaden gering zu halten. 
    Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen und der Hausmüll in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 
  5. In der Ferienwohnung einschließlich Hausflur ist das Rauchen nicht gestattet. 
  6. Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist untersagt. 
  7. Die Nutzung der Ferienwohnung für Feierlichkeiten ist untersagt. 
  8. Anreise:   ab 16 Uhr. 
  9. Abreise:   bis 11 Uhr.
  10. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. 
  11. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

 

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